Das Berufsbild

NÖBDS

Niederösterreichischer Berufsverband

Der SozialarbeiterInnen

Beschlossen von der Generalversammlung am 17.10.2004 (Salzburg)

 

INHALT

1.  Definition

2.  Zielgruppen

3.  Gesellschaftlicher Auftrag

4.  Aufgaben, Ansätze und Ziele

5.  Methoden

6.  Aus- und Fortbildung

7.  Handlungsfelder

8.  Arbeitsbedingungen

9.  Interessensvertretung

 

1. Definition

1.1. Sozialarbeit ist eine Form der professionellen Hilfe, die einsetzt, wenn Einzelnen, Gruppen oder dem Gemeinwesen die Alltagsbewältigung mit eigenen Mitteln und anderen vorhandenen gesellschaftlichen Ressourcen nicht gelingt.

1.2. Der Ansatz von Sozialarbeit ist ganzheitlich. Probleme von einzelnen Menschen, Gruppen und dem Gemeinwesen werden in ihrer Gesamtheit erfasst.

1.3. Sozialarbeit beruht auf der Achtung der Würde des Menschen und strebt soziale Gerechtigkeit an.

1.4. Sozialarbeit handelt nach international beschlossenen ethischen Werten (Vgl. Anhang, Ethische Standards: Berufspflichten der SozialarbeiterInnen“).

1.5. Sozialarbeit bekämpft individuelle und gesellschaftliche Ursachen, die soziales Unrecht entstehen lassen.

1.6. Sozialarbeit ist ein Beruf mit eigener Wissensbasis und eigenen Methoden.

1.7. Sozialarbeit als eigenständige wissenschaftliche Disziplin dokumentiert und reflektiert die professionelle Praxis von Sozialarbeit.

1.8. Gesellschaft, sozialarbeiterische Praxis und die Wissenschaft der Sozialarbeit sind in einem dynamischen und transdisziplinären Prozess der Ko-Evolution miteinander

1.9. Voraussetzung für die Ausübung von Sozialarbeit ist die erfolgreiche Absolvierung einer entsprechenden Ausbildung (Vgl. Pkt. 6).

1.10. Die Punkte 1.1.-1.9. verstehen sich in Übereinstimmung mit der internationalen Definition von Sozialarbeit (IFSW-Dokument, sh. Anhang)

 

2. Zielgruppen von Sozialarbeit

Adressat von Sozialarbeit sind vor allem Benachteiligte, Diskriminierte und Randgruppen in der Gesellschaft, bzw. von dieser Situation Bedrohte. Um Sozialarbeit präventiv einzusetzen und eine Stigmatisierung zu vermeiden, richten sich die meisten Angebote der Sozialarbeit an die Gesamtheit der Bevölkerung.

 

3. Gesellschaftlicher Auftrag von Sozialarbeit

Sozialarbeit ist in der Regel gesellschaftlich beauftragt und öffentlich finanziert. Sie ist ein Mittel der Sozialpolitik zur Vermeidung und Bewältigung sozialer Probleme. Sozialarbeit leistet neben anderen sozialpolitischen Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zur Durchsetzung gesellschaftlicher Normen, soweit diese im Einklang mit den in den Menschenrechtsverträgen und Social Charta anerkannten Prinzipien fundamentaler sozialer Rechte stehen, wie Gewaltfreiheit und Integration.

Sozialarbeit ermöglicht den Dialog zwischen gesellschaftlichen Gruppen, der mit anderen Instrumenten nicht (mehr) erreicht werden kann.

Sozialarbeit ist einerseits Teil der Politik für soziale Sicherheit, andererseits Interessensvertretung ihres Klientels. Dieses Spannungsfeld prägt die Berufspraxis. Bei Konflikten, die sich aus diesem ergeben können, ist Sozialarbeit verpflichtet, entsprechend den ethischen Prinzipien und Standards (sh. Anhang) zu handeln.

 

4. Aufgaben, Ansätze und Ziele der Sozialarbeit

4.1. Sozialarbeit fördert die persönliche Entwicklung, Selbstbestimmung, Emanzipation, Anpassungs- und Ausdrucksfähigkeit, und befähigt dadurch Menschen ihre individuellen Probleme (wieder) selbst zu lösen und den Alltag zu meistern. Sozialarbeit befähigt weiters Einzelne, Gruppen und Gemeinwesen, sich selbst für die Vermeidung, Überwindung oder Minderung eigener und/oder fremder Not einzusetzen.

4.2. Sozialarbeit koordiniert Hilfen, die ihrem Klientel materielle Unterstützung, persönliche Betreuung und soziale Integration verschaffen.

4.3. Sozialarbeit entwickelt und verbessert soziale Hilfssysteme und den Zugang zu diesen.

4.4. Sozialarbeit ist Lobbying für Benachteiligte, Diskriminierte und Randgruppen in der Gesellschaft und arbeitet auf die Beseitigung der Ursachen menschlicher Notlagen materieller, gesundheitlicher, sozialer, kultureller Art hin.

Ihre Ziele erreicht Sozialarbeit durch:

4.5. Ursachenanalyse bzw. Diagnose sozialer Problemstellungen im Einzelfall und kritische Beobachtung und Erforschung der gesellschaftlichen Bedingungen und Entwicklungen;

4.6. Intervention bei:

a) Verstößen gegen grundgelegte Menschenrechte und nationale/internationale soziale Rechte (Social Charta, Antidiskriminierungsgesetze etc.)

b) materiellen Defiziten

c) psychosozialen Problemlagen

d) ungleichen Bildungschancen

e) Funktionsmängeln im sozialen System

f) ungenügender politischer Vertretung von Benachteiligten

g) zu geringer Beachtung von sozialen Problemen in der Öffentlichkeit

h) Fragen der Lebensqualität und der Umweltbedingungen.

i) Problemen am Arbeitsplatz

4.7. Mitwirkung an sozialer Planung, Sozialpolitik und Sozialgesetzgebung, sowie Durchführung professioneller wissenschaftlicher und transdisziplinärer Forschung.

 

5. Methoden der Sozialarbeit

Die methodischen Zugänge von Sozialarbeit sind Soziale Einzelfallhilfe, Soziale Gruppenarbeit, Soziale Gemeinwesenarbeit und Methodenintegrative Sozialarbeit. Sie bilden die Basis für die Planung und Reflexion des Einsatzes professioneller Techniken.

Berufsspezifische Tätigkeiten sind u.a. Information, Beratung, Betreuung, Vertretung, Krisenintervention, Ressourcenerschließung, Vernetzung und Koordination, Öffentlichkeitsarbeit, sozialpolitische Aktivitäten, Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen, Sozialplanung, Sozialmanagement, Soziale Diagnose, gutachterliche und fachliche Stellungnahmen, Dokumentation und Evaluation. Durch soziale Forschung werden diese Techniken laufend evaluiert und weiterentwickelt.

 

6. Aus- u. Weiterbildung

6.1  Die Ausbildung der SozialarbeiterInnen erfolgt im tertiären Bildungsbereich. Die Dauer beträgt sechs – bis zehn Semester. Ein Zugang im zweiten Bildungsweg ist möglich. Inhalte der Ausbildung sind neben Theorien und Methoden der Sozialarbeit die Bezugswissenschaften der Sozialarbeit und die aktuellen Handlungsfelder (vgl. Pkt. 7). Einen wesentlichen Teil der Ausbildung nehmen Praktika ein. Der Abschluss wird mit einer schriftlichen Diplomarbeit und einer kommissionellen mündlichen Diplomprüfung erreicht und berechtigt zur Führung der Ausbildungsbezeichnung Magister FH (mit Schwerpunkt Sozialarbeit), Vorläuferausbildungen sind Akademien f. Sozialarbeit, die mit DiplomsozialarbeiterIn abgeschlossen haben, der Universitätsstudiengang Sozialarbeit (Spezialform Kärnten), sowie Fachschulen/Lehranstalten für gehobene Sozialberufe.

6.2  Weiterbildung ist unabdingbar, um den methodischen und praktischen Wissensstand den jeweiligen gesellschaftlichen Problemstellungen anzupassen, und den Fachdialog der Profession zu fördern.

6.3  Supervision ist (als Einzel- und/oder Gruppen- bzw. Teamsupervision) integraler Bestandteil von Sozialarbeit.

 

7. Handlungsfelder

Die Handlungsfelder von Sozialarbeit sind u.a.

      Handlungsfeld Kinder, Jugendliche, Familie

      Handlungsfeld Alte Menschen

      Handlungsfeld Materielle Grundsicherung

      Handlungsfeld Gesundheit

      Handlungsfeld Straffälligkeit

      Handlungsfeld Beruf und Bildung

      Handlungsfeld Migration und Integration

      Handlungsfeld Internationale Sozialarbeit

Diese Bereiche sind im Interesse einer Qualitätssicherung ausschließlich von SozialarbeiterInnen bzw. unter deren fachlicher Leitung zu bearbeiten.

In seinem Programm berücksichtigt der OBDS gesellschaftliche Wandlungen, soweit sie die Handlungsfelder von Sozialarbeit betreffen.

 

8. Arbeitsbedingungen

Die Arbeitsbedingungen für SozialarbeiterInnen sind den methodischen Notwendigkeiten und den spezifischen Erfordernissen des jeweiligen Handlungsfeldes anzupassen, wobei folgende Rahmenbedingungen die Grundvoraussetzungen für professionelle Sozialarbeit darstellen:

8.1. Ein klarer sozialer gesellschaftlicher Auftrag, und damit ein Bekenntnis der Gesellschaft zu sozialen Zielen, zu Integration und zum Einsatz der Sozialarbeit als Mittel zur Verwirklichung grundlegender Menschenrechte und sozialer Rechte.

8.2. Der Ressourcenzugang und Entscheidungsbefugnisse über die eigene Arbeit

8.3. Die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch innerhalb der Profession, professionelle Reflexion und wissenschaftliche Auseinandersetzung über Sozialarbeit und interdisziplinäre Zusammenarbeit.

8.4. Die Absicherung der Einhaltung professioneller und ethischer (sh. Anhang) Standards - wie z.B. der Schweigepflicht bzgl. Daten von KlientInnen

Die Bezahlung der SozialarbeiterInnen ist der Qualifikation und den spezifischen Erfordernissen des jeweiligen Handlungsfeldes, unter Einhaltung von Mindeststandards anzupassen.

 

9. Interessensvertretung

Zur Wahrung und Förderung der Berufs- und Standesinteressen der österreichischen SozialarbeiterInnen dient der 1950 als Dachverband gegründete Oesterreichische Berufsverband der SozialarbeiterInnen (OBDS). In jedem Bundesland besteht ein Landesverband, der jeweils im eigenen Wirkungsbereich arbeitet.

Er ist die fachliche Interessensvertretung der SozialarbeiterInnen, der BewährungshelferInnen und der Studierenden an den Ausbildungsstätten für Sozialarbeit. Der OBDS ist ein überparteilicher und überkonfessioneller gemeinnütziger Verein. Der OBDS ist Mitglied bei der internationalen Vereinigung der Berufsverbände für SozialarbeiterInnen (IFSW), die u.a. Beobachterstatus bei der UNO, der UNICEF und der EU hat.