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NÖBDS Niederösterreichischer Berufsverband Der SozialarbeiterInnen |

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Institution: Familiengerichtshilfe Beruf: SozialarbeiterIn Arbeitsort: Wien / Leoben / Innsbruck / Amstetten Arbeitszeit: Voll sowie Teilzeit Ausbildung: anerkannte Ausbildung im sozialen Bereich Ausgeschrieben seit: 12.10.2011
Stellenbeschreibung:
Die Justizbetreuungsagentur sucht ab sofort für die Familiengerichtshilfe an den Standorten bei den Bezirksgerichten Innere Stadt Wien, Leoben, Innsbruck und Amstetten ab Jänner 2012 Teamleiter und Familiengerichtshelfer/innen aus den Bereichen Sozialarbeit, Pädagogik und Psychologie
Ihr Aufgabengebiet: Ihre Aufgabe ist es, die Gerichte in Obsorge- und Besuchrechtsverfahren zu unterstützen. Sie nehmen im Auftrag des Gerichts Termine vor Ort bei den Familien (auch abends und am Wochenende) wahr, informieren die Parteien, laden sie zu Gesprächen ein, führen Erhebungen durch, berichten dem Gericht und erstatten Stellungnahmen darüber, welche Maßnahmen getroffen werden sollten und welche Regelung der Obsorge oder des Rechts auf persönlichen Verkehr (Besuchsrecht) dem Kindeswohl am besten gerecht wird. Sie stehen dabei laufend im Kontakt mit dem zuständigen Richter/der zuständigen Richterin und gehen in Abstimmung mit ihm/ihr vor. Das Gericht kann seine Entscheidung auf ihre Berichte und Stellungnahmen stützen. Sie wirken (durch Aufzeichnungen, Beantwortung von Fragebögen und Interviews) an der begleitenden Forschung und Evaluierung des Modellprojekts mit. Die jeweiligen Teamleiter/innen haben darüber hinaus die Aufgabe, die anfallenden Arbeiten innerhalb des Teams zu verteilen, die örtliche Dienst- und Fachaufsicht zu übernehmen und für eine Vernetzung mit anderen Stellen Sorge zu tragen.
Weitere Informationen über das Modellprojekt Familiengerichtshilfe finden Sie in der unter http://www.jba.gv.at/documents/Projektdarstellung_Familiengerichtshilfe.pdf zum Download bereitgestellten Projektdarstellung.
Unsere Anforderungen: Als Familiengerichtshelfer/-in kommen nur Personen in Betracht, die über eine Ausbildung an einer Akademie oder Fachhochschule für Sozialarbeit, über ein abgeschlossenes Studium der Pädagogik/Heilpädagogik oder Psychologie und (wünschenswert) über eine abgeschlossene Ausbildung zum Psychotherapeuten, Klinischen Psychologen, Gesundheitspsychologen oder psychoanalytisch- pädagogischen Erziehungsberater oder eine vergleichbare hochwertige Ausbildung verfügen. Darüber hinaus müssen Sie eine einschlägige Berufserfahrung in einem psychosozialen Beruf aufweisen, mehrjährige berufliche Erfahrung im Umgang mit Minderjährigen unterschiedlicher Altersstufen und mit Trennungs- und Scheidungskonflikten mitbringen und mit dem Forschungsstand über die Belastung von Kindern durch Trennung bzw. Scheidung (Trennungsdynamik) bzw. Paarkonflikten vertraut sein. Sie müssen ein hohes Maß an Flexibilität mitbringen, da bisweilen auch mit einem Einsatz am Abend oder während des Wochenendes zu rechnen ist. Erfahrungen mit Pflegschaftsgerichten, etwa im Rahmen einer Tätigkeit bei einem Jugendwohlfahrtsträger, als Kinderbeistand oder als gerichtlicher Sachverständiger, wären wünschenswert. Grundlegende Kenntnisse im Umgang mit EDV-Anwendungen werden vorausgesetzt. Es wäre von Vorteil, wenn Sie über einen eigenen Pkw und eine entsprechende Lenkberechtigung verfügen. Die Teamleiterinnen müssen zusätzlich Führungskompetenz, organisatorisch- administrative Fähigkeiten und Fähigkeit zur Koordination und Vernetzung besitzen. Sie sollten über berufliche Erfahrung mit der Leitung einer Organisationseinheit verfügen.
Unser Angebot: Wir bieten Ihnen einen vielseitigen und eigenverantwortlichen Aufgabenbereich, in dem Sie die Zukunft der Familiengerichtshilfe aktiv mitgestalten können. Weiters bieten wir Ihnen fortlaufende Weiterbildung und Supervision. Eine Anstellung ist auf Vollzeit- sowie auf Teilzeitbasis möglich. Es handelt sich um ein Angestelltenverhältnis. In Rahmen einer Einführungsschulung haben Sie die Möglichkeit, sich Zusatzqualifikationen und Spezialkenntnisse für diese Tätigkeit - insbesondere in den Bereichen Familien-, Jugendwohlfahrts- und Verfahrensrecht (Grundlagen), Kommunikation (insbesondere mit Kindern) und Krisenmanagement/ konstruktive Konfliktlösung - anzueignen.
Vorstellungsgespräche werden für den Standort beim Bezirksgericht Innsbruck in Innsbruck, für alle übrigen Standorte in Wien durchgeführt.
Bei Interesse bewerben Sie sich bitte bis 21. Oktober.2011 ausschließlich online unter www.jba.gv.at - Rubrik „Bewerbungen“.
Führen Sie bitte in der Bewerbung das gewünschte Beschäftigungsausmaß an und erklären Sie, für welche(n) Standort(e) und welche Funktion (Teamleiter/in, Familiengerichtshelfer/in oder beides) Sie sich interessieren.
JBA – Justizbetreuungsagentur Anstalt öffentlichen Rechts, Universitätsstraße 5/7,1010 Wien Tel. (01) 907 6997 – 7011
Zusatzinformationen
Dienstgeber: Die JBA wurde per Justizbetreuungsagenturgesetz am 1. Jänner 2009 errichtet. Ihre Aufgabe ist die Versorgung der Justizanstalten mit Personal zur Behandlung, Pflege, Erziehung und Betreuung von Insassen dieser Anstalten sowie die Bereitstellung von Experten, Kinderbeiständen, Experten und Familiengerichtshelfern. Sie ist berechtigt, hiefür Personal anzustellen oder in anderer Weise vertraglich zu verpflichten (§ 2 Abs. 1 JBA-G). Die JBA-MitarbeiterInnen sind mittels privatrechtlicher Verträge (zumeist im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses) bei der JBA beschäftigt.
Auswahlverfahren: Es erfolgt eine Auswahl jener Bewerbungen, die aufgrund der Bewerbungsunterlagen am besten für die ausgeschriebene Position geeignet erscheinen. Diese KandidatInnen werden zu einem Hearing eingeladen. Möglicherweise ist zuvor ein schriftlicher Test zu absolvieren Nachdem alle KandidatInnen des Hearings ihren Termin hatten, erfolgt eine Beurteilung, ob ein/e Bewerber/in grundsätzlich fachlich und auch persönlich für die ausgeschriebene Position geeignet erscheint sowie eine Reihung der als geeignet beurteilten KandidatInnen. Danach beginnt die JBA mit der/m bestgereihten Bewerber/in mit den Vertragsgesprächen.
Vertragsmodalitäten: Bei der ausgeschriebenen Stelle kommt ein Anstellungsverhältnis in Betracht. Die JBA bedient sich bei ihren Verträgen eines einheitlichen Vertragstextes, bei dem ein Probemonat sowie eine erstmalige mehrmonatige Befristung vorgesehen sind. Sollten nach Ablauf dieser Frist beide Vertragsparteien mit der bisherigen Zusammenarbeit zufrieden sein, so geht das Vertragsverhältnis in einen unbefristeten Dienstvertrag mit den gesetzlichen Kündigungsfristen über.
Kein Kostenersatz bei Teilnahme am Hearing: Sollten Sie zu einem Hearing und/oder einem schriftlichen Test eingeladen werden, so können wir Ihnen für die Teilnahme daran keinen Kostenersatz für die Aufwendungen (z.B.: Fahrtkosten) ersetzen. |