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NÖBDS Niederösterreichischer Berufsverband Der SozialarbeiterInnen |

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Institution: Pensionsversicherungsanstalt Landesstelle NÖ Beruf: SozialarbeiterIn Arbeitsort: St. Pölten Arbeitszeit: 40 Std./Wo. Ausbildung: Sozialakademie/FH Soziale Arbeit Ausgeschrieben seit: 23.11.2011
Stellenbeschreibung:
Arbeitsplatzbeschreibung für die Tätigkeit des Rehabilitationsberaters/der Rehabilitationsberaterin in der PVA
Voraussetzung: Abschluss der Akademie für Sozialarbeit oder der Fachhochschule / Soziale Arbeit
Aufgaben des Rehabilitationsberaters/der Rehabilitationsberaterin: · Aufnahme von Leistungsanträgen und Niederschriften · Beratung und Betreuung von Behinderten über die Möglichkeiten und Ziele der Rehabilitation sowie über pensionsrechtliche Angelegenheiten durch Abwicklung des Parteienverkehrs in der Dienststelle, durch Teilnahme an Teamberatungen in den Geschäftsstellen des AMS, durch Abhaltung von regelmäßigen Sprechtagen in eigenen und fremden Rehabilitationseinrichtungen sowie durch Hausbesuche, Besuche von Ausbildungsstätten und Betrieben · Feststellung des Bestandes und des Umfanges von Leistungen im Zusammenhang mit Rehabilitationsmaßnahmen wie Schulungskosten, Kosten für Arbeitsplatzadaptierungen, Darlehensgewährungen usw. · Ausfertigung von Verständigungen und Mitteilungen an Versicherte, fremde Kostenträger, Lieferfirmen, Ausbildungsstätten etc. · Führung einer Darlehensevidenz · Tägliche Bearbeitung des Posteinganges · Schriftliche Beantwortung von Anfragen und Durchführung von schriftlichen und telefonischen Erhebungen · Ausfertigung von Vorlagen an den Rehabilitationsausschuss der PVA · Verfassung von schriftlichen Berichten an den Chefarzt und persönliche Aktenbesprechung zur Entscheidungsfindung · EDV-mäßig unterstützte Evidenzhaltung und diverse Datenspeicherungen · Diverse Prüftätigkeiten im 4 Augen-Prinzip · Ständige Aktualisierung des Wissensstandes durch Teilnahme an Schulungen und Seminaren · Cirka 20 % der Arbeitszeit wird im Rahmen von Außendiensten geleistet · Führerschein und eigener PKW sind unbedingt erforderlich · Auf das Dienstverhältnis findet die Dienstordnung A für die Angestellten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs, Gehaltsgruppe D, Dienstklasse II Anwendung · Die Entlohnung erfolgt je nach Dienstjahren und Erfahrung mit einem Bruttomonatsentgelt von € 2.165,60 bis € 2.389,60 · Die Ablegung der allgemeinen Fachausbildung oder der Fachausbildung in der Sozialversicherung innerhalb der ersten 3 Dienstjahre ist für die endgültige Einreihung notwendig
Wenn Sie an dieser Tätigkeit interessiert sind, bewerben Sie sich bitte per E-Mail unter richard.medlitsch@pensionsversicherung.at
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