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Stellungnahme - Aussendungen |
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NÖBDS Niederösterreichischer Berufsverband Der SozialarbeiterInnen |

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An das Amt der NÖ Landesregierung Gruppe Landesamtsdirektion Verwaltungs- u. Bildungsmanagement Landhausplatz 1 3109 St. Pölten 10.05.2009
Stellungnahme zu den neuen Rahmenbedingungen für Supervision im Landesdienst
Der NÖ Berufsverband der SozialarbeiterInnen ist die fachliche Interessensvertretung aller in NÖ tätigen SozialarbeiterInnen. Wir erlauben uns daher, zu den derzeitig geltenden Regelungen für Gruppensupervision der im Landesdienst befindlichen SozialarbeiterInnen Stellung zu beziehen.
Gruppensupervision ist eine für die Sozialarbeit notwendige Form der Reflexion unserer praktischen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht dabei vorwiegend die Reflexion von Fallbearbeitungen, es werden aber auch die Kooperation und Interaktion unterschiedlicher Berufsgruppen (Arbeiten im multiprofessionellen Team) oder Rollenkonflikte bearbeitet und reflektiert.
Für die Bearbeitung aller Themen in der Gruppensupervision sind die Bedingungen vor Ort ein wesentlicher Faktor. Die Häufigkeit der stattfindenden Supervisionen und die Zusammensetzung der GruppenteilnehmerInnen spielen dabei ebenso eine Rolle wie die Person der Supervisorin / des Supervisors.
Zu den notwendigen Rahmenbedingungen gehört aber auch eine gewisse Vertrautheit innerhalb der Gruppe und mit der Supervisorin, dem Supervisor, um schwierige Themenbereiche ansprechen zu können und der eigenen Reflexion und Weiterentwicklung auch entsprechend Raum geben zu können.
Die Vorgabe, jährlich den Supervisor und die Gruppe zu wechseln, widerspricht hier der Idee von gelingender Supervision. Zusätzlich kann in vielen Regionen, vor allem in jenen, die nicht zentral sind, diese Vorgabe nicht eingehalten werden. Es stehen in manchen Regionen nicht ausreichend viele Supervisoren und Supervisorinnen zur Verfügung. Die Fahrtzeiten für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie für die Supervisorin oder den Supervisor wäre in manchen Bezirken unverhältnismäßig lang. Wobei dazugefügt werden muss, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Supervisionsgruppen ihre Anreise zur Supervision selbst finanzieren.
Supervision ist ein integraler Bestandteil einer Berufsgruppe, die in der täglichen Arbeit mit schwierigen und problematischen Lebenssituationen von Bürgerinnen und Bürger des Landes Niederösterreich befasst ist. Der Auftrag von Sozialarbeit ist es, Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen, zu beraten und so zu einer Verbesserung und Stabilisierung ihrer persönlichen Lebenssituation beizutragen.
Wir ersuchen daher, die derzeit geltenden Bedingungen von Supervision zu überdenken und für die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Landes Niederösterreich so zu gestalten, dass die Rahmenbedingungen den Gegebenheiten und Anforderungen gerecht werden.
Für ein Gespräch zum Themenbereich Supervision stehen wir gerne zur Verfügung. Ihrer Antwort auf unser Schreiben blicken wir erwartungsvoll entgegen.
Als Beilage übermitteln wir die Stellungnahme von Dr. Rene Reichel, MSc, Fachbereichleiter für Beratung und Supervision, Department für Psychosoziale Medizin und Psychotherapie, Donau-Universität Krems.
Hochachtungsvoll
DSA Mag. (FH) Sonja Kirchweger Vorsitzende
Stellungnahme zum Thema „Dauer von Supervisionsprozessen“
Supervision ist zwar in manchen Berufsfeldern (Medizin, Sozialarbeit, …) ein gesetzlich geregeltes prinzipielles Angebot, in seiner konkreten Praxis ist Supervision aber nicht gesetzlich geregelt. Es gibt allerdings einen state of the art, der vor allem durch die Standards der Österreichischen Vereinigung für Supervision (ÖVS www.oevs.org.at) repräsentiert wird. Hier wird davon ausgegangen, dass Supervisionsprozesse üblicherweise (maximal) 3 Jahre dauern. Das ist auch Gegenstand der Lehre in ÖVS-anerkannten Ausbildungen. Bei organisationsbezogenen Teamsupervisionen kann auch ein früherer Wechsel sinnvoll sein, bei Fallsupervision kann es auch länger sinnvoll sein, etwa wenn nur wenige fachlich qualifizierte SupervisorInnen zur Auswahl stehen. Zum Wesen von Supervision gehört der Dreieckskontrakt zwischen dem Auftraggeber (meist die finanzierende Organisation), dem Supervisanden-System (Team, Gruppe oder Einzelne) und dem/der Supervisor/in. D.h. für die Festlegung der Dauer eines Supervisionsprozesses ist der Konsens aller drei beteiligten Systeme entscheidend.
Krems, 24.02.2009
Dr. René Reichel, MSc Fachbereichsleiter Beratung und Supervision Department für Psychosoziale Medizin und Psychotherapie Donau-Universität Krems Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30 A-3500 Krems Tel. 02732-893-2674 rene.reichel@donau-uni.ac.at
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