Stellungnahmen

NÖBDS

Niederösterreichischer Berufsverband

Der SozialarbeiterInnen

11.01.2011 - Regierung plant Betrug an den Kinderrechten

 

· Mitglieder Verfassungsausschuss

· Entwurf-Brief-NRAbgeordnete

 

OTS0045 5 II 0322 NEF0007 Mo, 10.Jän 2011

Menschenrechte/Gesellschaftspolitik/Kinder/Politik/Asyl/Regierung

 

Regierung plant Betrug an den Kinderrechten!

 

Wien (OTS) - Am 13.1.2011 soll im Verfassungsausschuss des Nationalrats der

alte Entwurf aus dem Jahr 2009 verabschiedet werden. Die SPÖ/ÖVP Koalition

plant damit nur 8 von insgesamt 43 Paragraphen der UN-Kinderrechtskonvention

in die österreichische Verfassung aufzunehmen.

 

Weiters werden die Paragraphen 1, 2, 4 und 6 so eingeschränkt, dass ein

verfassungsmässiger Schutz : "nur zulässig, insoweit sie gesetzlich vorgesehen

ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die

nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl

 des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren

 Handlungen, zum Schutz der Gesundheit oder zum Schutz der Rechte und

Freiheiten anderer notwendig ist."

 

Das bedeutet, dass andere Gesetze, wie etwa das Fremdengesetz, die verfassungsmässigen Kinderrechte zukünftig ausser Kraft setzen können!

Konkret wird dies im Initiativantrag in den Erläuterungen zu Artikel 7 angeführt:

"Beispielsweise können straf- oder fremdenrechtliche Maßnahmen einzelne

Rechte eines Kindes beschränken."

 

Schon 2009 hat das UNHCR auf diesen eklatanten Konventionsbruch

hingewiesen: Besonders besorgt zeigte sich das UNHCR darüber, daß mit dem

Diskriminierungsverbot eines der vier Grundprinzipien des Abkommens in dem

vorliegenden Entwurf unberücksichtigt bleibe. Die Rechte der UN–

Kinderrechtskonvention, so ausdrücklich das zuständige UN-Komitee, müßten

jedoch allen Kindern zuerkannt werden, "auch Asylsuchenden Kindern, sowie

Flüchtlings- und Migrantenkindern -unabhängig von deren Nationalität,

Zuwanderungsstatus oder ihrer potentiellen Staatenlosigkeit".

 

Auch Behindertenverbände kritisieren den Wegfall des Diskriminierungsverbots

und befürchten eine verfassungsmässige Schlechterstellung von Kindern mit

besonderen Bedürfnissen. Das Recht auf Bildung, das Recht auf ein Höchstmass

an gesundheitlicher Versorgung und der Zugang zu sozialrechtlicher

Absicherung eines Kindes werden ebenfalls nicht in die Verfassung

aufgenommen.

 

Der OBDS Österreich fordert alle Bürger und alle Organisationen auf, gegen

diese Vorgangsweise massiven Protest einzulegen und die Aufnahme der

gesamten Kinderrechtskonvention in die Verfassung einzumahnen!

 

Für den Vorstand des OBDS Österreich

Maria Moritz

Georg Dimitz

Herbert Paulischin

 

Rückfragehinweis:

Maria Moritz, Tel.: 0699 11046488, mailto:maria.moritz@chello.at

Georg Dimitz, Tel.: 0664 1010043, mailto:g.dimitz@aon.at

Herbert Paulischin, Tel.: +40 747 624641, mailto:herbert.paulischin@liwest.at

 

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OTS0045 2011-01-10/10:34

101034 Jän 11

 

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